In der Zeit nach der Pandemie sind wir sehr oft mit dem Thema „Bring your own Device“ konfrontiert, das immer wieder für Schwierigkeiten sorgt. Auf der einen Seite steht hier die IT und die Datensicherheit und auf der anderen der private Computer des Mitarbeiters.
In vielen Situationen ist das auch eine althergebrachte Thematik um Teilzeitmitarbeiter einfach und billig mitarbeiten zu lassen. Wenn dann aber das Thema Sicherheitsrichtlinie dazukommt, wird es sehr schnell verzwickt.
Zu einer ordentlich geschützen Umgebung gehört eben auch eine entsprechende Device-Guideline, die Verschlüsselung, Threat-Protection und einige User-Settings verlangt (Länge des lokalen Passworts, Biometrie, etc…). Wie sieht es jetzt aber mit dem User-Empfinden aus, wenn am privaten PC plötzlich Software blockiert wird, weil sie von der Threat-Protection als bedrohlich eingestuft wird? Wer darf davon überhaupt erfahren? Wie weit kann der Eingriff gehen, bzw. welche anderen Möglichkeiten hat das Unternehmen seine Daten zu schützen, den Usern aber trotzdem den eigenen Computer als Arbeitsmittel zu gewähren?
Die Antworten dazu sind wie immer vielseitig und haben mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Wer sich früh mit der Probleamtik auseinandersetzt, wird sich bei der Umsetzung leichter tun. Wir helfen gerne! 🙂